Die aktuelle Fatwa Cyberfatwa Publikationen zum Fatwawesen Personenverzeichnis Statistik zu Fatwas über Alkohol und neue Medien Verzeichnis der Signaturen der Fatwaanbieter Cyberislam News Impressum, Haftungshinweis und Datenschutzerklärung

Die aktuelle Fatwa: Juni 2017

25.06.2017

Dar al-Ifta al-misriyya: Hinsichtlich der Initiative "liberale Moschee"

Erhebliche Diskussionen verursacht die neue Ibn Rushd-Goethe-Moschee in Berlin. Es ist von einer Fatwa des ägyptischen Staatsmuftiamtes die Rede. Der fragliche Text entspricht jedenfalls formal nicht einer Fatwa, denn es fehlt die Frage. Stattdessen beginnt er mit fünf Aufrufen, die eher einem politischen Text entsprechen als einem islamischen Rechtgutachten. Die in der Moschee praktizierte Geschlechtermischung, das Gebet ohne Kopftuch sowie die Leitung des Gebets durch eine Imamin seien verboten. Nach einem einleitenden Absatz geht der Text dann aber doch noch mehr in Gutachtenstil über. Der Vorsatz zur Errichtung der Moschee sei nichtig, weil sie gegen die Geschlechtertrennung und die Pflicht beim Gebet ein Kopftuch zu tragen verstoße.
Der Text ist aber nicht so eindeutig, wie das derzeit in den deutschen Medien dargestellt wird. So erwähnt das ägyptische Staatsmuftiamt beispielsweise, dass es Meinungsunterschiede gäbe. Die an Frauen gerichtete wiederholte Forderung während des Gebetes ein Kopftuch zu tragen, lässt auch den Schluss zu, dass ein gemeinschaftliches Gebet unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Eine Formulierung lässt sich so übersetzen, dass lediglich die Geschlechtermischung in einer Reihe (fi Saff wahid) verboten ist.
Zutreffend ist, dass den Gründern der Moschee Extremismus und Rechtsbruch vorgeworfen werden, was außergewöhnlich scharf für das Staatsmuftiamt ist. Nicht zutreffend ist allerdings die ebenso verbreitete Behauptung, dass das Amt etwas als unislamisch bezeichnet habe. Es ist ein Unterschied, ob ein Muslim gegen ein Verbot verstößt oder ob er vom Islam abfällt. Letzteres ist in dem Text nicht erwähnt. In den Presseberichten wird ferner regelmäßig nicht der letzte Satz des Textes erwähnt, in dem das Staatsmuftiamt zum Dialog zwischen den unterschiedlichen Meinungen und Überzeugungen einlädt.
Der islamischen Theologie in Deutschland tut seit langem mehr Gelassenheit not, wozu dieser Text freilich nicht beiträgt. Maßgebliche Akteure unterschiedlichster Richtungen legen ihren Schwerpunkt auf die Kritik des jeweiligen Gegners. Theologische Konzepte, die die Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime überzeugen, sind bislang nicht erkennbar. Die Mehrheit der Laien macht deshalb meines Erachtens das einzig Richtige: sie hält sich fern.

Schlagworte: Moschee, Berlin, Liberalismus, Imamin, Kopftuch, Geschlechtertrennung, Staatsmuftiamt, Ägypten

05.06.2017

Al Arabiya: Libya’s National Accord govt shuts down office of ‘Mufti of Qatar’

Die libysche Einheitsregierung hat das Staatsmuftiamt geschlossen. Dieser Schritt richtet sich allerdings nicht gegen das Fatwawesen an sich, sondern gegen den Amtsinhaber Sadiq al-Ghariani. Dieser hatte sich auf die Seite der Islamisten geschlagen und immer wieder umstrittene Fatwas erlassen. Bereits 2014 gab es deshalb einen Versuch ihn abzusetzen (vgl. Die aktuelle Fatwa vom 10.11.2014).
Über das Verfahren und ob die Einsetzung eines neuen Staatsmuftis geplant ist, ist noch nichts bekannt, da es bisher nur eine saudische Quelle gibt, die sehr spärliche Informationen mitteilt. Da dort die Vermutung geäußert wird, dass der Mufti von Qatar unterstützt wird, passen dazu allerdings Meldungen nach denen gerade mehrere arabische Staaten, darunter Saudi-Arabien, ihre diplomatischen Beziehungen zu Qatar abbrechen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Arabische Staaten brechen diplomatische Beziehungen zu Qatar ab).

Schlagworte: Staatsmufti, Einheitsregierung, Libyen, Qatar