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Die aktuelle Fatwa: September 2012

24.09.2012

Reuters: Guestview – Prophet Mohammad endured personal insults without retaliating – grand mufti

Der islamfeindliche Film sorgt weiterhin nicht nur für Proteste, sondern auch für Aktivität im Fatwawesen. Mit dem ägyptischen Staatsmufti melden sich nun die klassischen hohen Autoritäten auf dem Gebiet zu Wort. Der Gastkommentar hat geradezu die Qualität einer staatstragenden Rede, die allerdings sehr deutlich macht, dass sie einem islamischen Staat zuzurechnen ist. Auch er verbietet die Anwendung von Gewalt gänzlich, insbesondere Vergeltungsakte. Hierzu zieht er gerade das angeblich vorbildliche Verhalten Muhammads heran. Weiterhin macht er deutlich, dass selbst ernannten religiösen Führern die Kompetenz fehlt Fatwas korrekt zu erteilen. Schließlich macht er sein Engagement für die Völkerverständigung als auch die Verständigung unter den großen Weltreligionen deutlich und ruft Politiker und Medien zur Verantwortung auf. Die herrschende Meinung im islamischen Recht geht daher dahin Gewalt und Vergeltungsakte als Reaktion auf den Film für verboten zu halten.

Schlagworte: Muhammad, Film, Gotteslästerung, Beleidigung, Gewalt, Vergeltung, Verfahren, Völkerverständigung, Weltreligionen, Politik, Medien, Staatsmufti, Ägypten

20.09.2012

The Washington Times: Fatwa issued by Muslim cleric against participants in an anti-Islamic film

Der islamfeindliche Film sorgt weiter für Unruhen in der islamischen Welt. Auch auf der Ebene der Fatwas wird weiter Aktivität entfaltet. Es ist nicht verwunderlich, dass sich ein (mir) unbekannter Mufti findet, der die Angelegenheit nutzt, um eine Todesfatwa zu erlassen. Diese Schlussfolgerung dürfte aus dem Tatbestand der Gotteslästerung hergeleitet werden. Die Sprache ist zumindest teilweise derb und entspricht damit nicht der Sprache, die für ein Rechtsgutachten verwandt werden sollte. Nicht berücksichtigt wird ferner, dass einem Teil der an dem Film Mitwirkenden möglicherweise der Vorsatz fehlte.
Weiterhin verbreitet sich gerade eine Falschmeldung, dass Hassan Nasrallah, der Chef der Hizbollah, eine entsprechende Fatwa erteilt habe. Diese beruht allerdings auf einem Missverständnis einer Meldung des Daily Telegraph. Dass Nasrallah Fatwas erteilt, ist mir schon nicht bekannt. Zudem dürfte, abgesehen von dem islamfeindlichen Gehalt des Filmes, eine Zusammenarbeit zwischen einem Schiiten und einem Salafisten nahezu ausgeschlossen sein.
Schließlich hat der libysche Fatwarat in einer Pressemitteilung vom 13.09.2012 den Angriff auf die amerikanische Botschaft als unislamisch und verboten bezeichnet. Inhaltlich fügt er der von OnIslam erteilten Fatwa den Aspekt von Friedenpflichten gegenüber Angehörigen anderer Buchreligionen, sowie gegenüber Gesandten und ähnlichen Personen an (vgl. WorldMeets.US: Libyan Fatwa Court Calls Attack on Americans an 'Offense to Islam' (Al Watan, Libya)).

Schlagworte: Muhammad, Film, Gotteslästerung, Beleidigung, Vorsatz, Buchreligion, Gesandte, Fatwarat, Libyen

13.09.2012

OnIslam: Attacking US Embassies for Prophet Film: Illegal?

Der sunnitische Dienst OnIslam, der dem religiösen Umfeld von Yusuf Qaradawi zuzuordnen ist, befasst sich in einer bereits am 12.09.2012 erteilten Fatwa mit der Frage der legalen Reaktionsmöglichkeiten auf einen den islamischen Propheten Muhammad lächerlich machenden Film. Zunächst fällt hier eine formale Besonderheit dieses Dienstes auf, denn die Antworten werden eingeleitet durch einen Text nicht namentlich genannter Redakteure. An dessen Ende wird der Gelehrte und seine Qualifikation und Funktion vorgestellt. Dann erst folgt die eigentliche Antwort.
Sowohl in der Einleitung wie auch in der Antwort fällt auf, dass ein mögliches Verbot menschlicher Darstellungen, Gotteslästerung oder Beleidigung des Propheten nicht diskutiert werden. Auf die weniger juristische Behauptung, dass es eine Medienkampagne gegen den Islam gibt, wird allerdings nicht verzichtet. Es wird sodann sehr eindeutig ein Gewaltverzicht befürwortet, der entsprechend begründet wird. Gewalt und Selbstjustiz seien nach dem islamischen Recht verboten. Angriffe auf Botschaften werden explizit verboten. Den zweiten zitierten Koranvers kann man als Aufruf an die Muslime verstehen nun nicht im Gegenzug Jesus zu schmähen.

Schlagworte: Muhammad, Film, Bilderverbot, Gotteslästerung, Beleidigung, Gewalt, Selbstjustiz, Friede, Diplomatie, Jesus

06.09.2012

Ask Imam: Is it permissible for me to design solutions for banks, insurance companies, etc

Der hanafitische Dienst Ask Imam befasst sich in einer Reihe von Fatwas mit beruflichen und privaten Verbindungen zu diversen Geldgeschäften. Eine Tätigkeit in der Netzwerksicherheit wird hier als erlaubt betrachtet, da das Stellenprofil selbst keinen Bezug zu Zinsen habe. Nicht thematisiert wird, dass hier möglicherweise zu etwas Verbotenem geholfen wird, wie das der wahhabitische Dienst Islam - Q & A in der Fatwa zur Arbeit im Sicherheitsdienst eines Supermarktes, der auch Alkohol verkauft, tat.
Eine weitere Fatwa von Ask Imam befasst sich mit der Bewertung von Münzen. Auf die Frage, ob es sich um Glücksspiel handelt, wird nicht direkt eingegangen. Es wird allerdings festgestellt, dass die Münzbewertung bestimmt genug ist und keine Unsicherheit (Gharar) beinhaltet, so dass sie dem islamischen Wirtschaftsrecht entspricht.
In der dritten Fatwa geht es um den Kauf von Unternehmensanteilen und Devisenhandel. Die Fragen werden leider sehr formal beantwortet. Zur ersten Frage wird mitgeteilt, dass es unterschiedliche Meinungen gäbe. Der Devisenhandel im Forex wird schlicht verboten.

Schlagworte: Islamic Finance, Arbeitsrecht, Zins, Münzbewertung, Glücksspiel, Unsicherheit, Unternehmensanteile, Devisenhandel, Forex, Hanafiten