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Die aktuelle Fatwa: November 2012

27.11.2012

scotsman.com: Fatwa adds focus to the ceasefire in Gaza Strip

Mit dem erfreulichen Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas in Gaza befasst sich diese Fatwa. Leider ist der Originaltext bislang nicht zu finden. Sollte der Mufti tatsächlich Anerkennung über die Hamas hinaus erhalten, so ist das ein weiterer erfreulicher Aspekt, der hoffen lässt, dass die Waffenruhe von allen palästinensischen Gruppen eingehalten wird.
Inhaltlich ist interessant, dass er die Einhaltung des Waffenstillstandes zu einer Individualpflicht erklärt. Demgegenüber steht, dass ein Dschihad, im Sinne eines bewaffneten Kampfes, auch wenn er rechtmäßig ausgerufen wird, eine Kollektivpflicht ist. Das bedeutet, dass sich lediglich genug Teilnehmer finden müssen und sich nicht alle Muslime an ihm beteiligen müssen. Die Bezeichnung des Bruchs der Waffenruhe als Sünde legt religiöse bzw. spirituelle Konsequenzen nahe. Interessant wäre zu wissen, ob der Mufti auch von konkreten Rechtsfolgen ausgeht.

Schlagworte: Israel, Gaza, Hamas, Waffenstillstand, Dschihad, Individualpflicht, Kollektivpflicht, Sünde

20.11.2012

Ask Imam: Online Dawah

Mit den vielfältigen Verwicklungen internationaler online Mission beschäftigt sich diese Fatwa. Der Fragesteller hat die Mission zunächst erfolgreich betrieben, indem er von den USA aus mehrere Frauen, die in Hong Kong arbeiten und von denen zumindest Eine von den Philippinen stammt, zum Islam bekehrt hat.
Es ist allerdings in solchen Fällen immer wieder erstaunlich oder gerade nicht, dass muslimische Männer per E-Mail, Chat, o. Ä. nichtmuslimische Frauen ansprechen. Und dann kommt es wie es kommen muss, nämlich dass Gefühle entstehen. Prekär ist hier, dass der Fragesteller bereits verheiratet ist. Allerdings sieht das islamische Recht die Möglichkeit vor eine zweite Frau zu heiraten. Es ist überaschend, dass der Mufti das in seiner Antwort nicht thematisiert.
Stattdessen gibt er deutlich der Ehefrau des Fragestellers Recht. Dafür zieht er zunächst einen Verstoß gegen die Verschleierung heran. Allerdings gibt die Frage nicht her, dass der Fragesteller die Bekehrte von Angesicht zu Angesicht gesehen hat. Hier wäre es angebracht gewesen auf Regeln zum Verhältnis der Geschlechter zurückzugreifen. Dadurch fehlt dieser Fatwa eine zwingend zusammenhängende Herleitung des Ergebnisses (vgl. Matthias Brückner: Fatwas zum Alkohol unter dem Einfluss neuer Medien im 20. Jhdt., Würzburg 2001, S. 59f.).

Schlagworte: Mission, Internet, Heirat, Schleier, Ehefrau, Hanafiten

14.11.2012

b92: Bosnia's top Muslim cleric issues fatwa on colleague

Bei der Erteilung dieser Fatwa geht es offensichtlich um Macht vor einem komplexen Hintergrund. Tatsächlich handelt es sich bei den Großmuftis in der islamischen Welt üblicherweise um Staatsmuftis, d. h. ihr Amt wird durch den jeweiligen Staat definiert und ihm zugeordnet. Hier beansprucht der Großmufti der Muslime in Bosnien und Herzegowina allerdings einen Wirkungskreis, der sich nach der Ehtnie definiert, nämlich der Großmufti für alle Bosniaken zu sein. Er beansprucht also eine spirituelle Macht, die über Staatsgrenzen hinaus reicht. Das erinnert an die Stellung eines Khalifen. Im Hinblick auf die jüngste Geschichte des Balkan ist bemerkenswert, dass er gerade Einfluss in Serbien ausüben will. Dem Betroffenen ist zuzustimmen, dass die Vorlage des kompletten Textes wünschenswert ist.
Update 15.11.2012: Mittlerweile hat der Betroffene reagiert und macht geltend, dass seine Vereinigung alle Muslime in Serbien vertritt und nicht nur die Bosniaken. Weiterhin führt er an, dass seine Vereinigung die Ältere sei. Insgesamt wird, wie üblich, der Staat als Bezugspunkt für die religiöse Vertretung genommen (vgl. b92: Islamic Community head responds to fatwa).

Schlagworte: Bosnien und Herzegowina, Großmufti, Serbien, Islamic Community of Serbia, Islamic Community in Serbia, Bosniaken, Khalif

09.11.2012

OnIslam: Muslims’ Participation in US Elections

Auch die Muslime interessiert die Präsidentschaftswahl in den USA, besonders diejenigen, die die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen. Konkret geht es um die Teilnahme von Muslimen an Wahlen in einem nicht islamischen Staat. Der Mufti, der selbst in den USA lebt, erlaubt die Teilnahme.
Interessant ist, dass er hierzu zunächst auf die auch in der Bibel erzählte Geschichte von Joseph und seinen Brüdern zurückgreift. Das spricht schon aufgrund der gemeinsamen christlichen und islamischen Tradition für eine Zusammenarbeit. Inhaltlich bezieht er sich auf die Zusammenarbeit mit dem Pharao, der noch nicht einmal zu den vom Islam anerkannten Anhängern der Buchreligionen zählt.
Bemerkenswert ist auch die zweite Geschichte, die aus der frühesten islamischen Geschichte stammt, nämlich die Auswanderung einiger Muslime nach Äthopien um bei dem dortigen christlichen König Schutz zu finden. Für diesen Schutz haben sie ihn dann auch unterstützt.
Konstruktiv ist interessant, dass zwischen der Form des amerikanischen Kongresses und den konkret beteiligten Personen unterschieden wird. Das Allgemeinwohl (Maslaha) ist schließlich das Konzept, das die Anknüpfung an das islamische Recht schafft.
Die Frage nach der Teilnahme an Wahlen in nicht islamischen Staaten ist verortet in dem großen Thema der Vereinbarkeit von Islam und Demokratie, zu dem sehr viele verschiedene Meinungen vertreten werden. Interessant wäre im Rahmen dieser Frage noch gewesen, ob ein Muslim einen Nichtmuslim wählen darf. Das lässt sich auch nicht aus den angeführten Geschichten schließen, denn hier handelt es sich um nicht gewählte Herrscher.

Schlagworte: Demokratie, Wahlen, Kongress, USA, Allgemeinwohl, Joseph und seine Brüder, Auswanderung nach Äthiopien

02.11.2012

bdnews24.com: HC calls OC over caning of woman

Ein beeindruckendes Beispiel von Rechtsstaatlichkeit liefert ein weiterer Prozess wegen einer frauenfeindlichen Fatwa in Bangladesch (vgl. Die aktuelle Fatwa vom 18.10.2012). Auch hier geht es um ein lokales Schiedsgericht. Und auch hier geht es um Unzucht bzw. Ehebruch. In diesem Artikel wird nun die Geschichte der Urteile des obersten Gerichtshofs zu solchen Fatwas erläutert. Danach können nur entsprechend ausgebildete Muftis Fatwas erteilen. Wichtig ist zudem, dass der Gerichtshof wiederholt klarstellt, dass Fatwas nicht vollstreckungsfähig sind. Eine Fatwa ist ein Gutachten. Dabei dürfte auch das staatliche Recht, das der oberste Gerichtshof anwendet, vom islamischen Recht beeinflusst sein, denn Bangladesch ist ein islamischer Staat.

Schlagworte: Strafrecht, Ehebruch, Schiedsgericht, Mufti, Vollstreckungsfähigkeit, Oberster Gerichtshof, Bangladesch