Die aktuelle Fatwa Cyberfatwa Publikationen zum Fatwawesen Personenverzeichnis Statistik zu Fatwas über Alkohol und neue Medien Verzeichnis der Signaturen der Fatwaanbieter Cyberislam News Impressum, Haftungshinweis und Datenschutzerklärung

Die aktuelle Fatwa

Sie können die aktuelle Fatwa auch als Newsletter auf Ihre E-Mailadresse beziehen. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail an:
fatwa@matthias-brueckner.com. Sie können sich jederzeit vom Fatwa-Newsletter abmelden, indem Sie eine E-Mail an dieselbe Adresse schicken.

Archiv ab November 2011 Das Jahr 2012 in Fatwas Das Jahr 2013 in Fatwas Das Jahr 2014 in Fatwas Das Jahr 2015 in Fatwas

08.03.2026

AboutIslam: Can You Be in a Relationship Before Marriage in Ramadan?

Die Fragestellerin möchte wissen, ob sie im Ramadan Geschlechtsverkehr mit ihrem Freund haben darf. Schon das Stellen der Frage ist interessant, denn es ist recht bekannt, dass im Islam vorehelicher Geschlechtsverkehr als verboten gilt, was auch der streng sunnitische Mufti sogleich schreibt. Unzucht sei eine schwere Sünde, insbesondere im Ramadan. Der Fastenmonat sei eine goldene Möglichkeit zu bereuen und sich von Sünden zu befreien, wozu zwei Überlieferungen von Muhammad zitiert werden.
Für verheiratete Paare sei Geschlechtsverkehr im Ramadan nach dem Fastenbrechen freilich erlaubt. Dazu zitiert er einen Koranvers (Sure 2, 187). Danach wird im Ramadan nur tagsüber gefastet.

Schlagworte: Strafrecht, Unzucht, Sünde, Ramadan, Fastenbrechen