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19.04.2026

muftisays: Parents used the money sent by Son and developed properties but denying contribution and doing injus

Immer wieder sind die geschilderten Sachverhalte interessanter als die Antworten der Muftis. So ist es auch hier. Es geht gewissermaßen um einen Generationenvertrag. Da Sozialsysteme in islamischen Ländern häufig nicht stark ausgeprägt sind, gelten ebenso häufig noch viele Kinder als Alterssicherung und Krankenversicherung. Der Fragesteller ist der einzige Sohn. Er hat noch drei verheiratete Schwestern. Er ist ebenfalls verheiratet und hat zwei Kinder. Seine Eltern befinden sich auch nach europäischen Maßstäben mittlerweile im Rentenalter.
Der Fragesteller habe seine berufliche Karriere vor 22 Jahren begonnen. Auf dem Land seines Großvaters hätten sein Vater und er seit 12 Jahren eine Mangofarm aufgebaut. Sein Vater verwalte sie komplett. Der Fragesteller habe die meisten Rücklagen aus seinem Einkommen in die Mangofarm investiert und Schulden seines Vaters beglichen, die Hochzeit seiner jüngsten Schwester finanziert und Operationen seiner Eltern finanziert.
Tatsächlich erhalte sein Vater als ehemaliger Staatsbediensteter eine Rente, sowie Mieten aus der Vermietung zweier Häuser und das Einkommen aus der Mangofarm. Wieviel er genau erhalte, wisse der Fragesteller nicht. Seit fünf Jahren vermeide sein Vater das Thema. Solange der Fragesteller immer Geld gegeben habe, wenn er gefragt worden sei, habe es keine Probleme gegeben. Auf seine Frage die Rücklagen zu teilen, sei nicht eingegangen worden. Seitdem hätten seine Eltern falsche Behauptungen über ihn gegenüber seinen Schwestern und anderen verbreitet. Sie hätten sein Geld verschwendet, um in Land der Brüder seines Vaters zu investieren. Die Eigentumsverhältnisse seien aber nicht registriert worden. Darüber werde seit sieben Jahren vor Gericht gestritten.
Er habe als Letzter seiner Geschwister geheiratet. Bei seiner Hochzeit hätten seine Eltern gesagt, dass alles ihm zustehe bzw. gehöre. Seinen Schwestern stehe nichts zu. Vor fünf Jahren hätten sie ihre Meinung geändert. Sie wollten einen Anteil an der Mangofarm, in die weder sie noch seine Schwestern investiert hätten, seinen Schwestern geben. Die Häuser wollten sie denen geben, die sich um sie kümmern. Nur die Hälfte des Landes der Familie sei auf den Namen des Fragestellers registriert, die andere Hälfte auf seinen Vater.
Der Fragesteller habe manchmal selbst Geld geliehen, um es seinem Vater zu geben. Er habe sie gebeten, eine Vereinbarung auf den Todesfall abzuschließen. Außerdem habe er sie gebeten, mit ihm etwas Geld zu teilen, da die Ausgaben für die Erziehung seiner Kinder steigen würden und er selber ebenfalls alt werde. Das habe aber seine Eltern nicht berührt. Immer wenn seine Eltern medizinische Bedarfe wie Operationen hätten, kämen sie freundlich zu ihm in die Stadt. Wenn ihre Bedürfnisse erfüllt seien, würden sie wieder verschwinden. Wenn sie einen medizinischen Bedarf hätten, würde sein Vater sagen, dass alles dem Fragesteller gehören würde, zuletzt vor einem Monat. Als die Operation gut gelaufen sei, habe er sich aber nicht mehr daran gebunden gefühlt. Deshalb hält der Fragesteller seine Eltern für Lügner.
Der Mufti meint, dass er seine Eltern ehren müsse, wozu er einen Koranvers zitiert (Sure 17, 23). Nur wenn sie ihm befehlen würden eine Sünde zu begehen, dürfe er ihnen nicht gehorchen. Sodann regt er an, die Angelegenheit vor den örtlichen Imam zu bringen, der seine Eltern anleiten und beraten könne. Die Antwort ist kurz und recht undifferenziert, wenn der Mufti nur das Begehen einer Sünde von der Gehorsamspflicht gegenüber den Eltern ausnimmt. Was die Kenntnis der lokalen und emotionalen Verhältnisse angeht, mag der Rat den lokalen Imam als Vermittler einzuschalten, sinnvoll sein.
Gleichwohl hätte es verschiedene Aspekte gegeben, die man noch hätte weiter ausführen können. Die Familien- und Vermögensverhältnisse sind durchaus komplex. Was Letztere angeht, stellt sich zunächst die Frage, ob sie nach islamischem Wirtschaftsrecht oder Erbrecht zu lösen sind. Bei der Mangofarm könnte es sich um die Gesellschaftsform der Mudaraba handeln. Dabei wäre der Fragesteller stiller Gesellschafter, da er das Geld gegeben hat, mit dem er haftet. Gewinne wären zwischen ihm und seinem Vater aufzuteilen. Auch wären weitere Beteiligte wie die Schwestern des Fragestellers ausgeschlossen, da sie nicht Vertragspartei sind.
Bei der erbrechtlichen Lösung wären die Schwestern am Vermögen des Vaters beteiligt, auch wenn ihr Erbteil nur halb so groß wäre wie der des Fragestellers. Auch hier dürfte sich allerdings die Frage stellen, was denn das Vermögen des Vaters ist und was nicht. Die Mangofarm wurde auf dem Land des Großvaters errichtet.
Im Laufe des langen Sachverhalts teilt der Fragesteller fast beiläufig mit, dass die Hälfte des Landes auf seinen Namen registriert sei. Das bedeutet, dass er schon vorab Land erhalten hat und nicht ganz so schlecht dasteht, wie die übrigen Schilderungen es nahelegen. Andererseits habe er schon 22 Jahre alle möglichen Zahlungen geleistet. Daraus können sich ganz erhebliche Summen ergeben und es ist die Frage wie viel das Land im Vergleich dazu wert ist.
Andererseits stellt sich die Frage, ob eine so weitgehende Unterstützung seiner Eltern überhaupt notwendig gewesen ist, wenn sein Vater Rente bezieht und Mieten aus der Vermietung zweier Häuser. Gerade insofern sind die Ausführungen des Muftis zu Gehorsam gegenüber den Eltern viel zu kurz und undifferenziert. Auf die Frage der Investition in die Bildung der Enkel geht der Mufti ebenfalls nicht ein.
Insgesamt beinhaltet der Sachverhalt zahlreiche Aspekte und insbesondere eine Gemengelage von emotionalen Bedürfnissen und wirtschaftlichen Interessen.

Schlagworte: Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Rente, Miete, Unterstützung, Eltern, Sünde, Erziehung, Deobandis