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Die aktuelle Fatwa: Juli 2018

29.07.2018

The Media Line: Afghan Cleric Rescinds ‘Holy War’ Fatwa Against Journalists

Mehreren Pressemeldungen zufolge hatte ein bekannter Imam in der Großen Moschee von Herat während einer Predigt eine Fatwa gegen Journalisten erlassen. Fatwas sind formfrei, können also auch mündlich erteilt werden. Der Imam meint, Journalisten würden nicht gemäß der Scharia arbeiten, was einen Dschihad gegen sie verpflichtend machen würde. Dabei habe er ausdrücklich zur Tötung von Journalisten aufgerufen. Wer die Fatwa nicht akzeptieren würde, sei nicht loyal zum Islam. Das bedeutet nicht nur eine Bedrohung von Journalisten, sondern von allen, die die Fatwa ablehnen, denn es steht der Vorwurf der Apostasie im Raum.
Daraufhin wurde von religiösen und staatlichen Autoritäten Druck auf den Geistlichen ausgeübt, u. a. vom Ministerium für religiöse Angelegenheiten und Pilgerfahrt und vom Rat islamischer Geistlicher Afghanistans. Diesem Druck hat der Geistliche nunmehr nachgegeben und die Fatwa zurückgenommen. Die Rücknahme von Fatwas ist möglich. Die Erklärung wirkt in diesem Fall allerdings nicht sonderlich überzeugend. Er sei falsch zitiert worden. Journalisten würden engagiert arbeiten und ihr Leben und Eigentum müsse geschützt werden.

Schlagworte: Journalisten, Dschihad, Apostasie, Rücknahme, Ministerium für religiöse Angelegnheiten und Pilgerfahrt, Rat islamischer Geistlicher, Afghanistan

22.07.2018

The Independent: Fatwa issued against woman who defied Muslim clerics over 'triple talaq' instant divorce

In Indien ist nach mehreren Pressemeldungen eine Fatwa gegen eine Frau erlassen worden, die sich gegen die leicht durch Ehemänner auszusprechende Scheidung engagiert. Der Mann muss dazu lediglich dreimal die Scheidung aussprechen. Das kann in der Tat zu Rechtsunsicherheit führen, weil nicht immer klar ist wann tatsächlich eine Scheidung eingetreten ist. Zudem billigt das islamische Recht den Frauen kein ebenso leichtes Scheidungsrecht zu.
Damit der Mann dieses Recht nicht willkürlich ausüben kann, sieht das islamische Recht vor, dass die Frau vor einer Wiederheirat zunächst einen anderen Mann geheiratet haben muss, die Ehe mit diesem vollzogen haben muss und von diesem geschieden sein muss. Diese rechtliche Konstruktion, die Sicherheit bewirken soll, wird aber nunmehr selbst missbraucht, um Frauen zu zwingen einen anderen Mann zu heiraten. Deshalb hat sich die von der Fatwa betroffene Aktivistin auch gegen diese Regel gewandt.
Die Fatwa ruft zu einem sozialen Boykott der Aktivistin auf. Die Begründung ist, dass sie göttliches Recht ändern wolle. Hier kann man allerdings zumindest die Frage stellen, was unveränderliches göttliches Recht ist, und was menschliche Auslegung. Die herrschende Meinung im islamischen Recht geht immerhin schon dahin, dass missbilligt wird, wenn der Ehemann die Scheidung dreimal hintereinander in einem Moment ausspricht. Rechtlich gefordert wird an und für sich ein zeitlicher Abstand zwischen den Aussprüchen der Scheidung, der zum Nachdenken anregen soll.
Nach diesem Presseartikel hat das Verfassungsgericht das Scheidungsrecht des Ehemannes durch mündliche Erklärung bereits vor einem Jahr als verfassungwidrig erklärt. Nun wird das Verfassungsgericht über die Regel der Zwischenheirat entscheiden. Außerdem ist ein Gesetz in Arbeit, das das mündliche Scheidungsrecht des Ehemannes unter Strafe stellt. Das islamische Recht (in der Auslegung dieses Muftis) kollidiert also mit staatlichem indischen Recht.

Schlagworte: Familienrecht, Scheidung, Erklärung, Wiederheirat, göttliches Recht, Verfassungsrecht, Strafrecht, Indien

15.07.2018

Darul Ifta Birmingham: Can a woman have a breast enlargement surgery

Der Fragesteller schildert, dass sich die Größe der Brust seiner Frau nach der Geburt dreier Kinder verringert hat. Er möchte wissen, ob unter diesen Umständen eine Operation zur Vergrößerung der Brust erlaubt ist.
Der Mufti zitiert mehrere Koranverse, die belegen, dass es sich bei einer solchen Operation um einen Eingriff in die Schöpfung handelt. Solche Eingriffe seien deshalb verboten. Wenn es ein wirkliches Bedürfnis gäbe, weil etwas deformiert sei, sei es allerdings erlaubt. Das Wort, dass der Mufti hier wählt ("need"), deutet darauf hin, dass er den arabischen Fachbegriff Hadscha (Bedürfnis) meint und nicht Darura (Notwendigkeit). Ein Bedürfnis ist zwar leichter zu Erreichen als eine Notwendigkeit, setzt sich aber auch nicht so zwingend durch wie Letztere, sondern erfordert eine Abwägung der widerstreitenden Interessen und Rechtsgüter. Eine reine Schönheitsoperation hält der Mufti dann auch für verboten. Schließlich vermutet der Mufti, dass die Operation dazu dienen soll die Frau attraktiver für den Fragesteller zu machen. Der Mann hatte dazu Anhaltspunkte in der Frage geliefert. Das würde die Operation nach Meinung des Muftis nicht rechtfertigen.

Schlagworte: Schönheitsoperation, Schöpfung, Eingriff, Bedrüfnis, Notwendigkeit, Abwägung, Deobandi

08.07.2018

Egypttoday: Ministry of Endowment right to fatwa approved by Parliament

Das Gesetz zur Regulierung des Fatwawesens in Ägypten geht gerade einen weiteren Schritt auf seinem langen Weg (vgl. Die aktuelle Fatwa vom 03.12.2017; Die aktuelle Fatwa vom 08.05.2017). Der Parlamentsausschuss für religiöse Angelegenheiten und Stiftungen hat akzeptiert, dass das Ministerium für religiöse Angelegenheiten und Stiftungen befugt ist Fatwas zu erteilen. Das bedeutet eine Machtverschiebung zugunsten der Exekutive. Insofern lohnt sich ein Blick zurück. Ursprünglich hatte der Staatspräsident die Befugnis den Staatsmufti auszuwählen und zu ernennen. Mit dem arabischen Frühlung ging das Recht den Staatsmufti zu wählen auf einen Gelehrtenrat der Azhar-Universität über. Diese Machtverschiebung dürfte durch das neue Recht des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten und Stiftungen Fatwas zu erteilen zumindest teilweise wieder ausgeglichen werden.
Das Gesetz verbietet außerdem den Erlass einer Fatwa für die Öffentlichkeit solange sie nicht vom Hohen Gelehrtenrat der Azhar, dem Staatsmuftiamt, einer weiteren Abteilung der Azhar und der Fatwaabteilung des Ministeriums überprüft wurde. Das dürfte es äußerst schwierig machen Fatwas in Ägypten in der Öffentlichkeit zu verbreiten, denn Verstöße gegen das Gesetz sind strafbewehrt. Insbesondere sollen Gelehrte, die nicht befähigt sind Fatwas zu erteilen, bestraft werden. Auch das dürfte eine Neuerung sein. Mir sind jedenfalls bislang Repressionen gegen Muftis nur in Fällen bekannt in denen Fatwas (angeblich) inhaltlich gegen das Recht verstießen und nicht weil Muftis die Befähigung zur Fatwaerteilung gänzlich abgesprochen wurde.

Schlagworte: Fatwawesen, Gesetz, Azhar, Ministerium für religiöse Angelegenheiten und Stiftungen, Staatsmuftiamt, Ägypten

01.07.2018

Gulf Business: UAE to establish new fatwa council

Die Vereinigten Arabischen Emirate errichten einen Fatwarat. Der Rat soll nicht nur die Befugnis haben Fatwas zu erlassen, sondern auch selber Muftis ausbilden und Lizenzen erteilen, die die Fatwaerteilung erlauben. Gerade Letzteres passt zu den gegenwärtigen Tendenzen islamischer Staaten das Fatwawesen zu regulieren.
Die Namen und teilweise wiedergegebenen Funktionen der Mitglieder des Rates deuten darauf hin, dass versucht wurde den Proporz zwischen den einzelnen der sieben Emirate zu wahren. Möglicherweise aus ebendiesem Grund geht der Vorsitz des Rates an den angesehenen mauretanischen Gelehrten Bin Bayyah.

Schlagworte: Fatwarat, Fatwawesen, Ausbildung, Bin Bayyah, Mauretanien, VAE